Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt bzw. die mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter berichte.gewoba.de veröffentlichten Webauftritt der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen hat noch nicht stattgefunden.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
Hier finden Sie eine Auflistung aller Bereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind.
Barriere: Textalternative für Nicht-Text-Inhalt
Beschreibung: Bei grafischen Inhalten (z.B. in PDF-Dateien) existiert keine Textalternative, die den Inhalt beschreibt
Maßnahmen: Die Inhalte werden mit Textalternativen ausgestattet
Barriere: Seitenbeschreibung in leichter Sprache
Beschreibung: Seitenbeschreibung in leichter Sprache fehlt
Maßnahme: Die Seitenbeschreibung wird erzeugt
Barriere: Seitenbeschreibung in Gebärdensprache
Beschreibung: Seitenbeschreibung in Gebärdensprache fehlt
Maßnahme: Die Erklärung in Gebärdensprache basiert auf der Seitenbeschreibung in leichter Sprache und wird erstellt, sobald die Beschreibung in leichter Sprache vorliegt. Aktuell wird ein informierender Platzhalter verwendet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern.
Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Marco Osmers
E-Mail: barrierefrei@gewoba.de
Telefon: 0421 / 36 72-113
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.